Mietbedingungen

FAHRER

Das Mindestalter für die Anmietung von Rollern oder Motorrädern bis 125cc beträgt 18 Jahre. Für alle anderen Fahrzeuge beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Der Fahrer muss Folgendes vorlegen:

Einen gültigen Führerschein, der mindestens ein Jahr vor dem Mietdatum ausgestellt wurde. Staatsbürger von Nicht-EU-Ländern müssen zusätzlich zu ihrem nationalen Führerschein einen gültigen internationalen Führerschein vorlegen. Der Mieter bestätigt, dass er im Besitz einer für das gemietete Fahrzeug erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis ist und dass diese in Griechenland gültig und anerkannt ist. Vorläufige Führerscheine, Lernführerscheine oder temporäre Fahrerlaubnisse werden in keinem Fall akzeptiert. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung, falls der Führerschein nicht gültig oder nicht anerkannt ist.

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Eine gültige Kreditkarte.

BETRIEBSREGELN

Alle Fahrzeuge sind GPS-überwacht, und Verstöße gegen die nachstehenden Bestimmungen werden umgehend geahndet!

Die maximale tägliche Fahrleistung für ATVs und Roller beträgt 100 km pro Tag. Jeder zusätzliche Kilometer wird mit € 0,50 berechnet.

ATVs dürfen nur innerhalb eines Radius von 40 km um die Vermietstation betrieben werden. Jede Fahrzeugrückholung oder Pannenhilfe außerhalb dieses Bereichs wird mit € 150 berechnet.

Die Höchstgeschwindigkeit für ATVs beträgt 65 km/h. Bei wiederholten, durch GPS registrierten Verstößen wird die Fahrt beendet und eine Gebühr von € 150 für die Fahrzeugrückholung erhoben (keine Rückerstattung für nicht genutzte Mietzeit).

Das Fahren im Gelände ist strengstens untersagt. Wird durch GPS festgestellt, dass das Fahrzeug im Gelände betrieben wurde, wird die Fahrt sofort beendet und es wird eine Vertragsstrafe von € 250 zzgl. € 150 Rückholkosten berechnet (keine Rückerstattung für nicht genutzte Mietzeit). Als Off-road gilt jegliches Fahren auf nicht befestigten Flächen, Schotterwegen, Stränden, Feldern, Waldwegen oder auf sonstigen Flächen, die nicht als öffentliche Straße klassifiziert sind.

Während der Nutzung des Fahrzeugs ist stets ein Helm zu tragen.

Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel wird dem Fahrer eine Gebühr von € 80 berechnet.

Bei Verlust eines Helms wird dem Fahrer eine Gebühr von € 50 berechnet

Die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der Hauptinsel Kreta ist strengstens untersagt und wird mit einer Vertragsstrafe von € 1000 geahndet.

Der Mieter ist allein verantwortlich für alle Verkehrsverstöße und Bußgelder, die während der Mietdauer entstehen.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Mieters für Schäden, Bußgelder oder Verstöße gegen diese Bedingungen zu belasten.

RÜCKGABE

Das Fahrzeug ist mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückzugeben, mit der es übernommen wurde. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, wird dem Mieter die fehlende Menge berechnet. Für Fahrzeuge, die mit mehr Kraftstoff als bei Übergabe zurückgegeben werden, erfolgt keine Rückerstattung.

Das Fahrzeug ist in sauberem Zustand zurückzugeben. Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr von € 25 berechnet.

Die Rückgabezeit für Tagesmieten ist 21:00 Uhr. Verspätete Rückgaben können zu zusätzlichen Kosten führen und den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Fahrzeuge, die verspätet zurückgegeben werden (eine Karenzzeit von 30 Minuten gilt), werden mit einem zusätzlichen vollen Miettag berechnet.

UNFALL

Im Falle eines Unfalls muss der Mieter unverzüglich das Unternehmen und die Polizei informieren und bei Rückgabe des Fahrzeugs den offiziellen Polizeibericht vorlegen. Andernfalls erlischt die CDW-Versicherung, und der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden.Der Mieter muss bis zum Eintreffen von Polizei und Versicherung am Unfallort bleiben. Ist der Mieter für den Unfall verantwortlich, wird eine Verwaltungsgebühr von € 15 erhoben, und der Mieter verpflichtet sich, den Nutzungsausfall für das beschädigte Fahrzeug oder Equipment zu ersetzen. Dieser beträgt € 150 pro Tag ab dem Schadensdatum bis zur vollständigen Reparatur und Wiederverfügbarkeit des Fahrzeugs, maximal jedoch für 14 Tage.

VERSICHERUNG

CDW-Haftungsbegrenzung – Die Haftung des Mieters für Schäden am gemieteten Fahrzeug ist wie folgt begrenzt:

Für Fahrzeuge von 100cc bis 150cc: Der Mieter haftet bis zu € 300 + MwSt pro Schadensfall.

Für Quads bis 440cc: Der Mieter haftet bis zu € 400 + MwSt pro Schadensfall.

Für Quads ab 450cc sowie alle Buggys: Der Mieter haftet bis zu € 800 + MwSt pro Schadensfall.

Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich über jeden Vorfall zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt. Werden Schäden erst bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeldet, besteht kein Versicherungsschutz, und der Mieter haftet vollumfänglich für alle daraus entstehenden Kosten. Bitte beachten Sie, dass Schäden an Reifen, Windschutzscheibe, Fenstern oder der Fahrzeugunterseite von jeglicher Haftungsbegrenzung ausgeschlossen sind.

Die Versicherung deckt folgende Fälle nicht ab:

Nutzung des Fahrzeugs im Gelände oder auf nicht genehmigten unbefestigten Straßen.

Nutzung des Fahrzeugs nach einem Unfall.

Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen.

Nutzung des Fahrzeugs durch nicht im Mietvertrag eingetragene Fahrer.

Unsachgemäße oder fahrlässige Fahrweise.

Schäden infolge von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Schäden durch Verwendung von falschem Kraftstoff.

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden (z. B. durchgebrannte Kupplung oder Reifen).

Schäden am Unterboden, Innenraum oder an den Reifen des Fahrzeugs.

Überschreitung der zulässigen Anzahl von Fahrgästen gemäß den Fahrzeugpapieren.

Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Mietdauer.

Schäden aus Unfällen, die nicht zum Zeitpunkt des Vorfalls sowohl dem Unternehmen als auch der Polizei gemeldet wurden.

Schäden an Reifen, Windschutzscheibe, Fenstern oder der Fahrzeugunterseite sind ausdrücklich von jeglichem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für ATVs, Roller und Motorräder besteht im Falle eines Diebstahls kein Versicherungsschutz, es sei denn, eine zusätzliche Diebstahlversicherung wurde abgeschlossen. Andernfalls haftet der Mieter vollständig für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Wir behalten uns das Recht vor, die Kreditkartendaten des Mieters zu speichern. Sollte eine von uns vorgenommene Belastung im Schadensfall trotz vorheriger Autorisierung bei der Kreditkartenfirma angefochten werden, fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren in Höhe von € 300 sowie weitere Anwalts- und Gerichtskosten an.

TEILUNWIRKSAMKEIT / ANWENDBARES RECHT

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang wirksam. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht Griechenlands und ist nach diesem auszulegen.